Erstellung von dienstlichen Beurteilungen Der Zugang zu einem öffentlichen Amt bestimmt sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die dienstliche Beurteilung ist deshalb für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst besonders wichtig und für das berufliche Fortkommen entscheidend. Das...
Erstellung von dienstlichen Beurteilungen Der Zugang zu einem öffentlichen Amt bestimmt sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die dienstliche Beurteilung ist deshalb für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst besonders wichtig und für das berufliche Fortkommen entscheidend. Das Praxis-Handbuch Dienstliche Beurteilung im öffentlichen Dienst liefert für alle Beteiligten - dem Dienstherrn, dem Beurteiler und der Beurteilerin, den Beamtinnen und Beamten sowie den Angestellten im öffentlichen Dienst - eine Einführung in das Gebiet der dienstlichen Beurteilungen. Die vom Bundesrecht abweichenden landesrechtlichen Besonderheiten werden dargestellt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung werden folgende Themen erläutert: Notensystem der dienstlichen Beurteilung Beurteilungsarten Zuständigkeit für die dienstliche Beurteilung Beteiligung der Personalvertretung und Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen Erstellung von Beurteilungsbeiträgen Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilungen Zahlreiche Beispiele und Fälle aus der Rechtsprechung erleichtern die Einarbeitung in das Thema. Das Werk richtet sich an Dienstvorgesetzte, Führungskräfte, gesetzliche Interessensvertretungen und natürlich auch an die Beschäftigten selbst.
Dienstliche Beurteilung im öffentlichen Dienst
Der Zugang zu einem öffentlichen Amt bestimmt sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die dienstliche Beurteilung ist deshalb für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst besonders wichtig und für das berufliche Fortkommen entscheidend.
Die dienstliche Beurteilung ist an konkrete Voraussetzungen geknüpft: Sie muss ein umfassendes Bild über die Tätigkeit und Leistungen des Betroffenen ermöglichen und objektiv erfolgen.
Neben gesetzlichen Regelungen sind Grundsätze zu beachten, die von der Rechtsprechung entwickelt wurden.
Das Fachbuch Dienstliche Beurteilung im öffentlichen Dienst beschreibt die Kategorien der Beurteilungen sowie den erforderlichen Inhalt und die zwingend zu beachtenden Vorschriften.
Dirk Lenders, Rechtsanwalt, langjährige beratende und forensische Tätigkeit auf dem Gebiet des Dienstrechts, als Sachverständiger beteiligt am Gesetzgebungsverfahren zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz, zahlreiche Veröffentlichungen zum Dienstrecht, Sozius in der Kanzlei Lenders & Kollegen, St. Augustin.