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Zivilprozessordnung ZPO

Zivilprozessordnung ZPO

Kommentar

vonZöller, Richard
Deutsch, Erscheinungstermin 05.12.2023
lieferbar
179,00 €
(inkl. MwSt.)
Wie vom Zöller nicht anders gewohnt, hat auch die 35. Auflage wieder viel Neues und ein echtes Highlight zu bieten: Alle unmittelbar und mittelbar einschlägigen Gesetzesänderungen aus den letzten zwei Jahren seit der Vorauflage. Bis hin zu den allerletzten Änderungen, auch die, die erst nach der Sommerpause...

Informationen zum Titel

978-3-504-47027-2
Köln
05.12.2023
2023
35
35. Auflage 2023
Buch (gebunden)
2292 g
3108
180 mm x 249 mm x 71 mm
Kommentar
Deutsch
Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Rechtssysteme: Zivilprozessrecht
Wie vom Zöller nicht anders gewohnt, hat auch die 35. Auflage wieder viel Neues und ein echtes Highlight zu bieten: Alle unmittelbar und mittelbar einschlägigen Gesetzesänderungen aus den letzten zwei Jahren seit der Vorauflage. Bis hin zu den allerletzten Änderungen, auch die, die erst nach der Sommerpause verabschiedet wurden, aber noch kurz vor Drucklegung vom überaus engagierten Zöller-Team eingearbeitet wurden. Grundlegende Neubearbeitungen der

542-566 ZPO (Revision) und

567-577 ZPO (Beschwerde) nach Autorenwechsel. Nicht zu vergessen, die immens vielen Gerichtsentscheidungen, die es auch in dieser Auflage akribisch einzuarbeiten galt. Echtes Highlight - Buch + Datenbank: Das komplette Werk steht allen Print-Käufern online zur Verfügung. Plus Gesetze und Entscheidungen im Volltext. Jeder Buchkäufer hat Zugang zu den Online-Aktualisierungen, die das engagierte Autorenteam regelmäßig einarbeitet. Der Zugang ist bis zum Erscheinen der Neuauflage gültig. Bei Buch-Rückgabe erlöschen Ihre Rechte an der Online-Nutzung. Das Zöller Print-Online-Paket bietet viele Vorteile: Treten Gesetze, die in der Printversion noch als Ausblick eingearbeitet wurden, in Kraft, bleibt die Online-Version am Puls der Zeit. Wichtige Gesetzesänderungen und neue Entscheidungen werden zeitnah im Zöller online kommentiert. Beispiel Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie (VRUG/VDuG): Die

606-614 ZPO werden aufgehoben, Abhilfeklage und Musterfeststellungsklage neu im VDuG geregelt. Das VDuG, das mit der Drucklegung am 13.10.2023 in Kraft getreten ist, wird umfassend und zeitnah mit dem Erscheinen des Print-Zöller in der jedem Käufer zugänglichen Online-Version des Zöller kommentiert, ein informativer Überblick schon jetzt im Print-Zöller anstelle der

606 ff ZPO gegeben. Und wie vom Zöller nicht anders zu erwarten, sind alle anderen einschlägigen Änderungen durch das VRUG schon an Ort und Stelle im Print-Zöller kommentiert. Hier noch ein paar Highlight-Themen: Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit Maßnahmen zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland Durchführung der EU-Verordnungen zu grenzüberschreitenden Zustellungen und Beweisaufnahmen Und immer noch: Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten.
Zur Vorauflage:
„Beachtlich ist, dass auch die Auswirkungen auf die ZPO von künftig erst in Kraft tretenden Gesetzen, so insbesondere durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (

50, 735, 736, 859 ZPO, EGZPO) bereits aufgenommen und vorausschauend kommentiert wurden, was insoweit die Möglichkeit gibt, sich rechtzeitig auch über Kommentarliteratur in die neue Rechtsmaterie einzuarbeiten. Die Dichte der Kommentierung ist gewohnt hoch, dabei bleiben die Ausführungen konsequent prägnant, aber gleichwohl ausnahmslos gut lesbar und verständlich, was auch die 34. Auflage zu einer „Verlässlichen Bank“ und einen Wegweiser für den Rechtssuchenden und Anwender macht. […] „Der Zöller“ gilt seit jeher als Klassiker höchster Güte und empfiehlt sich auch in der aktuellen Auflage überzeugend als unentbehrlich."
InsBüro 4/2022

Zur Vorauflage:
„Normen, die sich bis zur dann 35. Auflage ändern werden, führt „der neue Zöller“ in der aktuell geltenden wie auch der anstehenden Neufassung an. So ändert sich die Regelung der Prozessfähigkeit im Betreuungsrecht zum 1.1.2023. Entsprechend sind sowohl
53 ZPO in seiner aktuellen Fassung als auch
53 ZPO in seiner künftigen Fassung nacheinander abgedruckt und im Folgenden gesondert hinsichtlich der Unterscheide kommentiert. Das Gleiche gilt etwa für
173 ZPO (Zustellung von elektronischen Dokumenten), dessen Abs. 2 sich gleich zweifach, nämlich zum 1.1.2023 und zum 1.1.2024 ändern wird. Dies dokumentiert nicht nur Weitsicht, sondern ist auch vorbildlich und besonders nutzerfreundlich. Die Aktualität des Werks bis zur nächsten Neuauflage wird so im voraussehbaren Maße bezogen auf bereits bekannte anstehende Gesetzesänderungen gewährleistet. […] Insgesamt weiß die Auflage durch Qualität und Aktualität durchweg zu überzeugen. Das Werk ist aus Sicht des Verfassers ein Muss für jede juristische Bibliothek."
GmbHR 6/2022

Zur Vorauflage:
„Umso beeindruckender ist es, pünktlich zum Jahresbeginn einen Kommentar in den Händen zu halten, der den aktuellen Rechtsstand zum 1.1.2022 vollständig berücksichtigt. In die Kommentierung einbezogen sind auch Regelungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. So ist etwa die Vorschrift über die Pflicht zur Einrichtung eines sicheren Übermittlungswegs für Zustellungen in
173 Abs. 2 ZPO in den Fassungen vom 1.1.2022, v. 1.1.2023 und 1.1.2024 berücksichtigt. Die Regelung über die Prozessfähigkeit bei Betreuung (
53 ZPO) ist sowohl in der geltenden als auch in der am 1.1.2023 in Kraft tretenden Fassung kommentiert. […] Insgesamt wird der Zöller auch in der Neuauflage seine Bedeutung als stets zuverlässige und aktuelle Informationsquelle behalten."
MDR 7/2022

Zur Vorauflage:
„Die Attraktivität des Zöller wurde durch seine Überarbeitung nochmals gesteigert. Gerichte, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Rechtswissenschaft werden gerne in jedem Fall zum Zöller greifen.“
DGVZ 3/2022

Zur Vorauflage:
„Den Kommentar trotz der Fülle des Materials übersichtlich zu halten und den Gebrauch zu erleichtern, war auch in dieser Auflage ein besonderes Anliegen der Bearbeiter. Der Erfolg ist eine Fülle an Informationen in nur einem Band. Ein gut aufgelegter Begleiter!“
MAV-Mitteilungen 5/2022
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