Der Schönfeld/Ditz ist der elementare Wegweiser, der Sie wissenschaftlich fundiert durch die Thematik der Doppelbesteuerung leitet und Sie in allen Fragen zu praxisgerechten Lösungen führt. Der Kommentar vermittelt einen tiefen Einblick in die Welt der Doppelbesteuerungsabkommen, deren Logik, Systematik und...
Der Schönfeld/Ditz ist der elementare Wegweiser, der Sie wissenschaftlich fundiert durch die Thematik der Doppelbesteuerung leitet und Sie in allen Fragen zu praxisgerechten Lösungen führt. Der Kommentar vermittelt einen tiefen Einblick in die Welt der Doppelbesteuerungsabkommen, deren Logik, Systematik und praktische Handhabung. Die Neuauflage des von einem jungen und kompetenten Team verfassten DBA Kommentars berücksichtigt das umfassende Update 2017 des OECD-Musterabkommens, das Multilaterale Instrument (MLI) sowie alle weiteren BEPS-bezogenen Änderungen des Abkommensrechts. Aktuell eingearbeitet sind zudem alle Änderungen der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen mit den wichtigsten Industrienationen in Europa und weltweit. Praxisrelevante Lösungen Das Kernstück des Kommentars ist das OECD-Musterabkommen in seiner aktuellen Fassung. Artikel für Artikel wird es im Schönfeld/Ditz kommentiert - kompakt, mit wissenschaftlichem Tiefgang und mit Bezug zu EU-Recht und innerstaatlichem Recht. Für Praktiker besonders hilfreich sind die Erläuterungen der Abweichungen in den zentralen deutschen Doppelbesteuerungsabkommen. Überzeugende Systematik Die Kommentierung orientiert sich streng am Aufbau der nunmehr 32 Artikel des OECD-Musterabkommens. Nach jedem Einzelartikel folgen die Unterschiede in dem korrespondierenden Artikel der deutschen DBA. Berücksichtigt sind dabei die bedeutendsten Wirtschaftspartner Deutschlands: Belgien, China, Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Russland, Schweiz, Spanien und USA. Fallbeispiele, Tabellen, ABC-Übersichten und Rechtsprechungs- und Literaturhinweise machen den Kommentar zur idealen Arbeitshilfe. Nützliche Anhänge Im Anhang werden die wichtigsten ergänzenden Rechtsquellen kommentiert. EU-Amtshilfegesetz EU-Beitreibungsgesetz Tax Information Exchange Agreement Deutsches Muster-DBA (DE-VG) Aktueller Stand der DBA Umfassend aktualisiert - Das ist neu Die rundherum aktualisierte Neuauflage steht ganz im Zeichen des weitreichenden Updates 2017 zum OECD-Musterabkommen und dem OECD-Musterkommentar, das zum größten Teil aus der Umsetzung des global abgestimmten Maßnahmenkatalogs der OECD gegen die Aushöhlung steuerlicher Bemessungsgrundlagen ("Base Erosion") und die Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer ("Profit Shifting") resultiert (sog. BEPS-Projekt der OECD-Staaten). Das OECD-Musterabkommen 2017 Lückenlose Berücksichtigung des BEPS-Maßnahmenkatalogs Neukommentierung des grundlegend revidierten Artikel 5 OECD-MA zum Betriebsstättenbegriff Erstkommentierung des neuen Artikel 29 OECD-Musterabkommen zur Berechtigung für Steuervergünstigungen (sog. Limitation on Benefits-Klausel) Umfassende Ergänzung der Erläuterungen zu Verständigungs- und Schiedsverfahren Das Multilaterale Instrument (MLI) Rechtliche Würdigung des als abkommenshistorisch einzustufenden mehrseitigen, völkerrechtlichen Vertrags Ausführliche Berücksichtigung des MLI in der einführenden Systematik und bei den einzelnen Kommentierungen Die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen Alle Änderungen in den DBA Deutschlands mit den wichtigsten Industrienationen Kritische Würdigung der deutschen Abkommenspolitik Umsetzung des MLI in den deutschen DBA Renommierte Autoren Das starke und junge Autorenteam besteht aus Vertretern der Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung, Beraterschaft und Wissenschaft.
Rezension zur Vorauflage:
„Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass die Kommentierung nicht nur unmittelbar den Wortlaut kommentiert, sondern darüber hinaus Konkurrenzfragen zu anderen Normen, sowie weitere, praxisrelevante Aspekte berücksichtigt und damit in hilfreicher Weise die Regelungen der DBA sowohl in nationales (unilaterales) als auch EU-EWR-Recht einbettet und die sich daraus ergebenden Aspekte berücksichtigt.“ DStR 8/2014