»The Arbitrability of Disputes Regarding Resolution Deficiencies in German Partnerships« On the basis of the judgment »Arbitrability III«, this volume examines which equivalence provisions that apply to German incorporated companies are to be transferred to German partnerships in spite of the different resolution...
Einführung Problemaufriss ¿ Gang der Untersuchung Teil 1: Grundlagen zu Schiedsgerichten in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und Beschlussmängelstreitigkeiten Vor- und Nachteile von Schiedsgerichten in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten ¿ Geltendmachung von Beschlussmängeln ¿ Schiedsverfahren Teil 2: Entwicklung der Schiedsfähigkeit von Beschlussmängeln in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur Entwicklung der Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten in Kapitalgesellschaften ¿ Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten in Personengesellschaften Teil 3: Untersuchungen zur Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten in Personengesellschaften aufgrund von »Schiedsfähigkeit III« Grundlegende Überlegungen zu »Schiedsfähigkeit III« ¿ Anforderungen an Schiedsvereinbarungen in Beschlussmängelstreitigkeiten in Personengesellschaften ¿ Empfehlungen ¿ Zusammenfassung Literatur- und Stichwortverzeichnis
»The Arbitrability of Disputes Regarding Resolution Deficiencies in German Partnerships« On the basis of the judgment »Arbitrability III«, this volume examines which equivalence provisions that apply to German incorporated companies are to be transferred to German partnerships in spite of the different resolution deficiency right system. The analysis identifies and takes into account the different form of resolution deficiency right of German partnerships. The author concludes this practice-oriented examination by giving recommendations and drafting model arbitration clauses.
Die Untersuchung befasst sich anlässlich der Entscheidung 'Schiedsfähigkeit III' des BGH mit den Voraussetzungen von Schiedsvereinbarungen für Beschlussmängelstreitigkeiten in Personengesellschaften. Es werden die Vorgaben für Beschlussmängelstreitigkeiten in Kapitalgesellschaften beleuchtet, auf die mit 'Schiedsfähigkeit III' auch für Personengesellschaften grundsätzlich rekurriert wird. Die Gleichwertigkeitskautelen sind in Gänze auf Personengesellschaften zu übertragen, wenn die Übertragung der aktienrechtlichen Vorschriften vereinbart wurde. Ohne abweichende Vereinbarung ist die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter ebenso wenig erforderlich wie die Konzentration an einem Schiedsgericht. Sämtliche Gesellschafter sind jedoch über die Verfahrenseinleitung sowie den -verlauf zu informieren. Bei der Schiedsrichterauswahl und -bestellung wirken nur die verfahrensbeteiligten Gesellschafter mit. Sodann werden Empfehlungen für die Gesellschaften ausgesprochen und Musterklauseln vorgegeben.
Jennifer Zimmermann studierte seit 2012 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau, wo sie im Jahr 2017 die Erste juristische Prüfung ablegte. Promotions- und referendariatsbegleitend war sie an dem Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Abteilung II der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau unter der Leitung von Professor Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Univ. of Chicago), der zugleich auch ihr Doktorvater ist, tätig. Seit April 2019 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Freiburg im Breisgau.
Since 2012 Jennifer Zimmermann studied law at the Albert-Ludwigs-University in Freiburg, where she passed her first legal state examination in 2017. During her doctorate and her legal traineeship (Referendariat) she worked at the Institute for Foreign and International Private Law, Dept. II, of the Albert-Ludwigs-University under the direction of Professor Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Univ. of Chicago), who was also her doctoral supervisor. She has started her legal traineeship in April 2019 at the District Court (Landgericht) of Freiburg.