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Die Rückforderung von Glücksspieleinsätzen im Internet

Die Rückforderung von Glücksspieleinsätzen im Internet

Überlegungen zu den so genannten "Spielerklagen"

vonDutta, Anatol | Heinze, Christian
Deutsch, Erscheinungstermin April 2023
lieferbar
49,00 €
(inkl. MwSt.)
Vor den deutschen Zivilgerichten klagen zunehmend Spieler, die vor der weiteren Liberalisierung des Glücksspielrechts im Jahr 2021 an Glücksspielen im Internet teilgenommen haben. Sie fordern von Unternehmen, die solche Glücksspiele anbieten, die Rückzahlung geleisteter Spieleinsätze. Diese so genannten "Spielerklagen"...

Informationen zum Titel

978-3-16-162100-0
Tübingen
April 2023
2023
1
1. Auflage
Buch (broschiert)
158 g
84
156 mm x 232 mm x 10 mm
Color of cover: Black, Color of cover: Gold, Color of cover: Yellow, Tübingen
Deutsch
Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Rechtssysteme: Zivilprozessrecht, Rechtsvergleichung, Familienrecht, Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Erbrecht, Finanzrecht, allgemein, Internationales Privatrecht und Kollisionsrecht, Eigentums- und Besitzrecht, allgemein, Steuer- und Abgabenrecht, Zivilrecht, Privatrecht, allgemein
Vor den deutschen Zivilgerichten klagen zunehmend Spieler, die vor der weiteren Liberalisierung des Glücksspielrechts im Jahr 2021 an Glücksspielen im Internet teilgenommen haben. Sie fordern von Unternehmen, die solche Glücksspiele anbieten, die Rückzahlung geleisteter Spieleinsätze. Diese so genannten "Spielerklagen" waren bisher unterschiedlich erfolgreich. Die deutschen Gerichte sind sich zwar weitgehend einig, dass die Spielverträge wegen Verstoßes gegen die bisherigen Glücksspielstaatsverträge nach
134 BGB unwirksam sind, obwohl die Glücksspielaufsicht bewusst das bisherige Glücksspielverbot im Internet nicht durchgesetzt hat. Vielmehr hat die staatliche Aufsicht Verstöße der Unternehmen geduldet, wenn sich die Unternehmen an bestimmte Vorgaben der Behörden halten, um zu verhindern, dass Spieler auf ein gänzlich unreguliertes Angebot ausweichen. Uneinigkeit besteht aber, ob etwaige bereicherungsrechtliche Ansprüche nach
817 Satz 2 BGB gesperrt sind. Dagegen haben die Gerichte deliktische Schadensersatzansprüche der Spieler bisher nur vereinzelt bejaht. Auch die Verjährung etwaiger Ansprüche wirft Fragen auf. Zu diesen privatrechtlichen Aspekten der Spielerklagen, die bisher noch nicht umfassend diskutiert wurden, nehmen die Beiträge dieses Bandes Stellung.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
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