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Die bewegte Lieferung bei Reihengeschäften. Ist das deutsche Umsatzsteuerrecht de lege lata noch europarechtskonform i.S.d. europäischen Rechtsprechung?

Die bewegte Lieferung bei Reihengeschäften. Ist das deutsche Umsatzsteuerrecht de lege lata noch europarechtskonform i.S.d. europäischen Rechtsprechung?

vonKlüting, Jacqueline
Deutsch, Erscheinungstermin 20.02.2017
lieferbar

eBook

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Buch (broschiert)

42,95 €
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Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,8, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel der vorliegenden, wissenschaftlichen Arbeit ist, die Bestimmungen der Reihengeschäfte im Umsatzsteuerrecht de lege lata und im Unionsrecht...
Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,8, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel der vorliegenden, wissenschaftlichen Arbeit ist, die Bestimmungen der Reihengeschäfte im Umsatzsteuerrecht de lege lata und im Unionsrecht darzustellen, anhand der ...
Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,8, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel der vorliegenden, wissenschaftlichen Arbeit ist, die Bestimmungen der Reihengeschäfte im Umsatzsteuerrecht de lege lata und im Unionsrecht darzustellen, anhand der Verwaltungsauffassung und der aktuellen Rechtsprechung die Unterschiede in Bezug auf die Zuordnung der warenbewegten Lieferung im Reihengeschäft aufzuzeigen und zu überprüfen, ob das deutsche Umsatzsteuerrecht de lege lata in Bezug auf die Zuordnung der bewegten Lieferung noch europarechtskonform i.S.d. europäischen Rechtsprechung ist. Zudem sind die Gesetzesentwürfe zur Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechtes de lege lata an die europäische Rechtsprechung darzustellen und zu diskutieren, um einen Ausblick auf die zukünftige Rechtslage zu geben.

Die Ausarbeitung beschränkt sich dabei lediglich auf zweigliedrige Reihengeschäfte und richtet sich nicht auf Vermittlungsumsätze neben dem Reihengeschäft, Kommissionsgeschäfte oder gebrochene Lieferungen, da dies über den Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit hinausgehen würde. Aus demselben Grund werden lediglich zwei Vorschläge für eine gesetzliche Neuregelung vorgestellt.
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