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Psychologie im Familienrecht - zum Nutzen oder Schaden des Kindes?

Psychologie im Familienrecht - zum Nutzen oder Schaden des Kindes?

vonTewes, Uwe
Deutsch, Erscheinungstermin 07.04.2024
lieferbar

eBook

16,99 €
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Buch (broschiert)

22,99 €
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Kindeswohl und elterliche Sorge.- Das Konfliktfeld und die beteiligten Akteure.- Psychologische Hilfen bei Problemen mit elterlicher Sorge und Umgang.- Eigenverantwortliches Handeln und Mitdenken der Eltern bei der Begutachtung.- Hoch eskalierte Trennungskonflikte.- Die Inobhutnahme des Kindes.- Risiken und positive Entwicklungen bei der psychologischen Begutachtung.
Dieses lebenspraktische Sachbuch greift die öffentliche Diskussion über Ungerechtigkeiten im Scheidungsverfahren, gerichtliche Fehlurteile und familienpsychologische Gutachter als „heimliche Richter“ auf. Es beschreibt anschaulich das sehr komplexe System der Zusammenarbeit von Gerichten, Gutachtern, Anwälten, Jugendämtern und Verfahrensbeiständen der Kinder und befasst sich insbesondere mit der Arbeit der psychologischen Sachverständigen. Mit Hinweisen auf fragwürdige Methoden und häufige Fehlerquellen regt dieses Werk auch zum Mitdenken an und ist sowohl ein Plädoyer für ein gesundes Maß an Psychologie im Familienrecht wie auch eine Warnung vor einer Psychologisierung des Gerichtsverfahrens. Zielgruppen für dieses Buch sind Eltern und Betroffene, Juristen und andere beteiligte Professionen sowie psychologische Laien mit einem Interesse an dieser Thematik. Diese vollständig überarbeitete und aktualisierte Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Empfehlungen, Richtlinien, Mindestanforderungen der Fachgesellschaften und der neueren Fachbücher, die seit der Erstauflage erschienen sind. Zum Autor Universitäts-Professor und Diplom-Psychologe (i.R.) Dr. Uwe Tewes war Leiter des Instituts für Medizinische Psychologie an der Medizinischen Hochschule Hannover und mehr als vier Jahrzehnte nebenamtlich als forensischer Gutachter tätig.  
Prof. (i.R.) Dr. Uwe Tewes, Dipl.-Psychologe (Fachrichtung Medizinische Psychologie) Hochschullehrer im Ruhestand, Gutachter für Familienrechtsverfahren, Mitbegründer und Mitglied des Arbeitskreises „Qualitätssicherung im Familienrechtsverfahren“ an der Leuphana-Universität Lüneburg.
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