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Die private Company Limited by Shares - gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtung der englischen Limited

Die private Company Limited by Shares - gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtung der englischen Limited

vonWohlfart, André
Deutsch, Erscheinungstermin 12.02.2008
lieferbar
15,99 €
(inkl. MwSt.)
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 2,5, Technische Universität Ilmenau, Veranstaltung: Steuern, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Prozess einer Unternehmensgründung ist die Wahl der passenden Rechtsform...

Informationen zum Titel

978-3-638-00107-6
München
12.02.2008
2008
1
1. Auflage
eBook
EPUB ohne DRM
21
München
Deutsch
Management und Managementtechniken
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 2,5, Technische Universität Ilmenau, Veranstaltung: Steuern, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Prozess einer Unternehmensgründung ist die Wahl der passenden Rechtsform von
besonderer Bedeutung. Sie legt den ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 2,5, Technische Universität Ilmenau, Veranstaltung: Steuern, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Prozess einer Unternehmensgründung ist die Wahl der passenden Rechtsform von
besonderer Bedeutung. Sie legt den rechtlichen Rahmen für das spätere
unternehmerische Tätigwerden fest und beeinflusst insbesondere Aspekte der
Unternehmensstruktur, der Rechtsfähigkeit, der Finanzverfassung, der Haftung, und
der Besteuerung. Da eine nachträgliche Änderung sowohl mit einem hohen Aufwand,
als auch mit Kosten verbunden ist, sollte man bei der Rechtsformwahl mit
entsprechender Sorgfalt vorgehen. Hierfür ist eine intensive Auseinandersetzung mit
dem Gesellschaftsrecht unerlässlich.In seinen Urteilen „Centros“1, „Überseering“2 und „Inspire Art“3 hat der Europäische
Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit nach den Art. 43 und 48 EGV auch für
Gesellschaften der europäischen Mitgliedsländer bestätigt.
Den Unternehmensgründern stehen damit nicht mehr nur die jeweils nationalen
Rechtsformen zur Verfügung. Viel mehr sind sie frei jede Rechtsform zu wählen, die
in einem europäischen Mitgliedsland zulässig ist, ein Unternehmen nach den jeweils
nationalen Bestimmungen dieses Mitgliedlandes zu gründen und dann mit dieser
Gesellschaft im Heimatland des Unternehmensgründers wirtschaftlich tätig zu werden.
In der jüngsten Vergangenheit hat dies dazu geführt, dass sich viele Unternehmer in
Deutschland für die englische Rechtsform der „private company limited by shares“4
entschieden.
Die vorliegende Arbeit soll im Folgenden einen einführenden Überblick über diese
Rechtsform geben.
Hierbei wird insbesondere auf die Konstellation einer Limited mit satzungsmäßigem
Sitz in England eingegangen, die ausschließlich in Deutschland wirtschaftlich tätig
wird und im Mutterland keinen Geschäftsbetrieb aufnimmt.
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